Maklergesetz 1996 Rechte und Pflichten

Maklergesetz 1996 Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers

Im neuen Maklergesetz werden die Rechte und Pflichten aller Maklertypen geregelt. Ein besonderer Abschnitt ist dem Versicherungsmakler gewidmet. Der Gesetzgeber versucht in diesen Bestimmungen die Besonderheiten des Berufsstandes des Versicherungsmaklers zu kodifizieren und die Rechte und Pflichten sowohl gegenüber seinem Bundesgenossen, dem Versicherungsnehmer als auch gegenüber dem Versicherer zu fixieren.

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Im Zeitalter der Globalisierung müssen Firmen ihre länderübergreifende Kompetenz täglich unter Beweis stellen.

Mag. Dr. Klaus G. Koban, MBA

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